Der Trauerfall

Ein Ihnen nahestehender Mensch ist verstorben:
  • Versuchen Sie Ruhe zu bewahren. 
  • Suchen Sie Hilfe bei einem Menschen Ihres Vertrauens. 
  • Wenn der Tod im privaten Bereich eingetreten ist, verständigen Sie einen Arzt (z.B. den Hausarzt). 
  • Ihre Wünsche und Gefühle haben Vorrang. Lassen Sie sich zu nichts drängen, was Sie nicht möchten. 
  • Sie müssen einen Verstorbenen nicht sofort abholen lassen (außer bei Eintritt des Todes in einem Pflege- und Seniorenheim). 
  • Wenn der Tod in einem Pflege- und Seniorenheim eingetreten ist, gelten oft kurze Abholfristen. Lassen Sie sich nicht einen Bestatter von der Einrichtung vorschreiben, sondern wählen Sie einen eigenen Bestatter Ihres Vertrauens. Es ist grundsätzlich besser, sich vorab einen Bestatter auszusuchen und in der Einrichtung zu benennen.

Wahl des Bestatters:

  • Machen Sie eine Liste von Angelegenheiten die jetzt anstehen, besonders zu Fragen an den Bestatter. 
  • Prüfen Sie ob ein Vorsorgevertrag abgeschlossen worden ist oder holen Sie mehrere Kostenvoranschläge von Bestattern ein und vergleichen Sie die Angebote. 
  • Nehmen Sie kein Angebot an, bei dem nicht klar ist, welche Kosten entstehen. 
  • Prüfen Sie, ob der Bestatter auf Ihre Wünsche eingeht. 
  • Nehmen Sie sich ein wenig Zeit bevor Sie sich entscheiden. 
  • Wenn Sie Fragen haben, scheuen Sie sich nicht, diese den entsprechenden Personen oder Behörden zu stellen.

Nötige Unterlagen beim Sterbefall:


Für die Beantragung der Sterbeurkunden werden die Familienstandsurkunden über den letzten Familienstand der oder des Verstorbenen benötigt.
  • Ledig - Geburtsurkunde 
  • Verheiratet - Auszug aus dem Familienbuch - wenn nicht vorhanden: Heiratsurkunde 
  • Geschieden - Auszug aus dem Familienbuch oder Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk oder Heiratsurkunde mit Scheidungsurteil 
  • Verwitwet - Auszug aus Familienbuch oder Heiratsurkunde mit Sterbevermerk oder Heirats- und Sterbeurkunde des Ehepartners 
  • bei minderjährigen Kindern der oder des Verstorbenen - Geburtsurkunden von Kindern 
  • für die Abmeldung der Krankenkassenversicherung - Krankenkassenkarte 
  • für die Abmeldung der Rentenversicherung - Rentenbescheid(e) 
  • für die Abmeldungen bei der Meldestelle - Reisepass, Ausweis
 Die Familienstandsurkunden sind im Original erforderlich.
Falls sie nicht vorhanden sind, können wir diese gegen eine pauschale Gebühr besorgen.